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RAL:

Illegale Machenschaften mit Kühlgeräten aufgedeckt

Während nach wie vor noch über die Frage diskutiert wird, welche Qualitätsauflagen für die bestehenden Kühlgeräte-Recycling-Anlagen in Deutschland aufgestellt werden, und wie diese in der täglichen Praxis geprüft werden sollen, hat Capital mit seiner Veröffentlichung jetzt ein neues wichtiges Diskussionsfeld eröffnet. Den Recherchen des Magazins zufolge wurden auf zwei Autoshredder-Anlagen FCKW-haltige Kühlgeräte entdeckt und es liegen Indizien dafür vor, dass die Beseitigung der Geräte über diese Schiene kein Einzelfall zu sein scheint.

Ebenfalls von Capital aufgedeckt wurde der illegale Export FCKW-haltiger Kühlgeräte. An einem Fallbeispiel im Ruhrgebiet, stellt Capital dar, dass auch dieser „Entsorgungsweg“ offenbar „fester Bestandteil“ der bundesdeutschen Abfallwirtschaftspraxis ist.

Das Kühlgeräte-Recycling in Deutschland hat nach Auffassung der RAL-Gütegemeinschaft schon schwer genug damit zu tragen, dass diejenigen Geräte, die in die dafür vorgesehenen Anlagen gelangen, nicht immer nach dem Stand der Technik behandelt werden (siehe Berichterstattung der Deutschen Umwelthilfe). Das alleine sorgt schon dafür, dass jährlich Treibhausgasemissionen in einer Größenordnung von mehr als 3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent attestiert werden müssen. Kommt jetzt noch die Dunkelziffer der Emissionen dazu, die durch die FCKW-Verluste in Autoshreddern und beim unsensiblen Umgang mit den Geräten in den Import-Ländern entstehen, ist gar nicht auszudenken, wie hoch der Schaden für den Klimaschutz angesetzt werden muss.

Als die effektivste Maßnahme gegen solche Machenschaften sieht die RAL-Gütegemeinschaft eine verstärkte Kontrolle der Entsorgungswege, also eine weitere Optimierung der behördlichen Überwachung. Das ist aus Sicht von Christoph Becker, dem Geschäftsführer der Gütegemeinschaft, zumindest für den Bereich der Autoshredder eine schnelle und zielsichere Lösung für dieses Problem. Aber auch die Selbstkontrolle der Autoshredderbetriebe kann hier zu einer schnellen Besserung der Situation führen. Immerhin haben beide im Capital-Bericht genannten Unternehmen eingeräumt, dass Kühlgeräte nicht zum regulären Entsorgungsgut ihrer Shredder gehören. Dass das so bleibt liegt vor allem in der Hand der Shredderbetriebe selbst, die über eine effektive Eingangskontrolle ganz sicherlich Kühlgeräte von ihren Anlagen fernhalten können.

Schwieriger, aber ebenso lösbar, erscheint aus Sicht der RAL-Gütegemeinschaft die Kontrolle des illegalen Exportes von Altkühlgeräten. Offensichtlich bedarf es hierzu einer Aufstockung der Grenzkontrollen, wobei der Schwerpunkt solcher Überwachungen die EU-Außengrenzen sein müssen. Da sich die Exporte anscheinend hauptsächlich in den großen europäischen Häfen kanalisieren lassen, dürfte die Zielrichtung einer effektiveren Kontrolle klar auszumachen sein. Dem Vernehmen nach wird dem Thema „Export von FCKW-haltigen Geräten“ bereits im Rahmen des Update-Verfahrens zur entsprechenden EU-Verordnung (EU-VO 2037/2000) in größerem Umfang als bisher Rechenschaft getragen. Es ist zu erwarten, dass dieses Verfahren nach den Veröffentlichungen in Capital noch intensiver betrieben wird.

Die Veröffentlichung von Capital, aber auch die ebenfalls aktuell erfolgte Publizierung der FCKW-Rückgewinnungsdaten durch die Deutsche Umwelthilfe machen klar, dass hinsichtlich der klimasicheren Entsorgung von Kühlgeräten kurzfristig neue Schwerpunkte auf der Agenda deutscher Umweltbehörden stehen müssen: Es wird nicht ausreichen, die bestehenden Spezialanlagen für Kühlgeräte und deren täglichen Betrieb so zu optimieren, dass möglichst alle FCKW, die darin enthalten sind, zurück gewonnen und zerstört werden. Das ist dennoch weiterhin aus Sicht der RAL-Gütegemeinschaft allererste Priorität. Wenn sich Deutschland hier dem österreichischen Modell anschließen könnte, wäre hier aber sicherlich eine Lösung auch kurzfristig realisierbar. Darüber hinaus muss aber ganz klar dafür gesorgt werden, dass möglichst alle Altkühlgeräte auch an diese Anlagen angedient werden. Insofern müssen die Möglichkeiten des „Abhandenkommens“ von Altkühlgeräten auf dem Weg vom Haushalt zum Recycler absolut minimiert werden. Wenn dies erreicht werden könnte, und man damit die Zufuhrströme in die illegalen Wege „austrocknen“ könnte, wäre schon viel erreicht. Zusätzliche Kontrollen bei den Autoshreddern und bei den Export-Häfen wären aber dennoch absolut notwendig. Die immensen CO2-Äquivalente die den FCKW-Emissionen gegenüber stehen sollten Grund genug sein, dass die Bundesrepublik an dieser Stelle die Schrauben im Klimaschutz massiv anzieht.

Christoph Becker, Geschäftsführer der RAL Gütegemeinschaft Rückproduktion von FCKW-haltigen Kühlgeräten e.V.

Weitere Informationen:

www.ral-online.org

www.presseportal.de/pm/8185/1193274/capital_g_j_wirtschaftspresse

www.duh.de/pressemitteilung.html