Ein wesentliches Ziel der neuen Verordnung besteht darin, den hygienischen Betrieb der Anlagen sicherzustellen und gesundheitliche Risiken durch diese auszuschließen. Denn Verdunstungskühlanlagen, wie sie beispielsweise in Lebensmittelbetrieben, Industriebetrieben, Kühlhäusern oder Kraftwerken eingesetzt werden, können bei unsachgemäßem Betrieb zu einer großen Gefahr für die in der Umgebung lebenden Menschen werden. Besonders abwehrgeschwächte Personen können sich beim Einatmen von legionellenhaltigem Wasserdampf mit dem Erreger infizieren und an der gefährlichen Legionellose erkranken, erklärt Dr. Boris Oberheitmann, wissenschaftlicher Leiter des Bremerhavener Analyselabors Q-Bioananlytic.
Die neue BlmSchV verschärft nun die Anforderungen an die Betreiber derartiger Anlagen, was die Risikovorsorge angeht. Diese werden insbesondere verpflichtet, durch Inspektionen Hygienemängel frühzeitig zu erkennen. Dazu müssen u.a. regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt werden. Unterstützung finden Betreiber bei externen, nach ISO 17025 akkreditierten Labors wie Q-Bioanalytic.
Auf die leichte Schulter nehmen sollten die Betreiber von Verdunstungsanlagen die neue Verordnung nicht: Eine Nichtbeachtung kann strafrechtliche Folgen haben. Noch gravierender dürften allerdings die Haftungsrisiken sein, sollten im Ernstfall bei einer Legionellen-Freisetzung Menschen geschädigt werden.
Welches Risiko im Extremfall gerade von Verdunstungskühlanlagen ausgehen kann, zeigte der Legionellose-Ausbruch in Warstein im Sommer 2013. Mehr als 160 Menschen erkrankten seinerzeit an einer Lungenentzündung, nachdem sie Legionellen eingeatmet hatten. Drei Menschen starben. Der krankheitsverursachende Epidemiestamm konnte nach längerer Suche in zwei mehrere Kilometer voneinander entfernten Verdunstungskühlanlagen unterschiedlicher Betreiber nachgewiesen werden. (RM)