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Profi-Tipp für das nächste Gespräch mit Ihrem Banker:

So ermitteln Sie Ihre Kreditwürdigkeit

Grundlage für die Offenlegung des Ratings ist die Selbstverpflichtung der deutschen Kreditwirtschaft zur Rating-Kommunikation, erklärt Johannes Ulrich Becker von Buch, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens. Verabschiedet wurde das Papier von der Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD), es ist für alle deutschen Kreditinstitute gültig. Zitat aus dem Dokument: Die IFD-Mitglieder haben sich auf eine sechsstufige Ratingskala verständigt. Sie verpflichten sich, dem Kunden gegenüber ihre jeweilige Ratingentscheidung offenzulegen und auf diese IFD-Skala zu übersetzen. Die Skala enthält Bewertungen von 1 bis 6, wobei mit 1 ein Unternehmen mit sehr guter bis guter Bonität und einem Insolvenzrisiko von bis zu 0,3 Prozent bezeichnet wird. Liegt die Note bei 3, spricht das Institut von einem Unternehmer mit befriedigender beziehungsweise noch guter Bonität und einem Risiko-Prozentsatz von 0,7 bis 1,5. Unternehmer mit 6er-Rating dagegen sehen sich mit sehr hohem Risiko und einer Kreditausfallwahrscheinlichkeit ab 8 Prozent konfrontiert.

Offene Kommunikation in beiden Richtungen
Rückt der Banker aufgrund des Hinweises auf die IFD schließlich die Rating-Note heraus, sollte sich der Kunde erklären lassen, wie die Bank zu dieser Bewertung gekommen ist, empfiehlt Becker von Buch. Dabei offenbaren sich in der Regel die Stärken und Schwächen des Unternehmens die man zukünftig auf- beziehungsweise abbauen kann, um sich im Rating zu verbessern. Hilfreich sei in solchen Fällen die Vorlage eines Business-Plans, der ständig fortgeschrieben wird. Die Bank sollte über den monatlichen Stand und geschäftliche Tendenzen informiert werden.

Nicht nur Zahlen beeinflussen das Rating
Außerdem spielen auch die weichen Faktoren, wie Marktposition, Führungsmannschaft und Nachfolgeregelung eine immer größere Rolle. Vermeiden sollte man künftig auch jene Fallstricke, die unweigerlich zu einer höheren und damit schlechteren Note führen, erklärt der Unternehmensberater. Dazu gehörten rückläufige Geldeingänge auf dem Konto, Überziehung der vereinbarten Kreditlinie an mehr als 90 Tagen innerhalb eines Jahres, nicht ausgeführte Überweisungen, Lastschrift- oder Scheck-Rückgaben mangels Deckung oder gar Pfändungsbeschlüsse für das Konto. Auf solche Warnsignale reagieren Banker gerade heutzutage ausgesprochen sensibel, sagt Becker von Buch. Das Misstrauen kann soweit führen, dass nicht nur die Kreditwilligkeit seitens der Bank gegen Null abdriftet; die Geschäftsverbindung könnte außerdem grundsätzlich in Frage gestellt werden.

www.beckervonbuch.de