In Deutschland gibt es weder wie eigentlich von offizieller Seite zuvor erwartet einen heißen Herbst, noch läßt sich entgegen vorheriger und oftmaliger Ankündigung seitens des Bundesministeriums für Umwelt (offizieller Sitz immer noch Bonn) abschätzen, ob und wann eine nationale Chemikalien-Klimaschutzverordnung der Branche auf dem Tisch liegen wird. Hinsichtlich Leckdichtheit und Sachkunde sei dies eigentlich gar nicht nötig man höre , da derartige Notwendigkeiten ohnehin schon im § 8 der FCKW-Halon-Verbots- Verordnung mit den Hinweisen zum Stand der Technik und zur Sachkunde seit dem 16. Mai 1991 in Deutschland geregelt seien.
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