Was lange währt, muß (nicht unbedingt) gut werden. Dies betrifft R 22. Aber, was hier in Abwandlung des Volksmundes im Kern ausgesagt werden soll, ist der Sachverhalt, daß nun nach längeren Geburtswehen über die neue EU-Verbots-Verordnung zu FCKW und H-FCKW am 21. Dezember 1998 durch den EU-Umweltministerrat Einigung erzielt wurde.
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