In dem seit Ende Januar vorliegenden Verordnungsentwurf, der zugleich die FCKW-Halon-Verbots-Verordnung vom 6. Mai 1991 ablösen wird, werden Verbote und Beschränkungen zu bestimmten Einsatzbereichen von FCKW und H-FCKW normiert, nun aber auch der Konkretisierungsauftrag aus den Artikeln 16 und 17 der EU-Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 erfüllt.
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