Artikel 16 Austreten geregelter Stoffe enthält im dritten Absatz von (1) folgende Aussage: Die Kommission fördert die Ausarbeitung europäischer Normen für die Kontrolle des Austretens und die Rückgewinnung von Stoffen, die aus gewerblichen und industriellen Kälte- und Klimaanlagen [. . .] austreten, sowie gegebenenfalls für die technischen Anforderungen hinsichtlich der Dichte von Kühlanlagen. Wie läßt sich nun ein geeigneter Bezug von der neuen EU-Verordnung zu den künftigen Europäischen Normen prEN 378, Teil 14, und prEN 13 313 herstellen? KK befragte hierzu Dr. Kraus vom deutschen Umweltministerium.
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