Als wesentliches Ergebnis des am 31. Januar gefundenen Kompromisses zwischen Rat und Europäischem Parlament im nun abgeschlossenen Vermittlungsverfahren ist die nun einheitliche Umwelt- und Binnenmarkt-Regelung für die künftige EU-F-Gase-Verordnung zu bezeichnen. Wenn nicht für Dänemark und Österreich bis 2012 eine Ausnahmeregelung gelten würde!
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