Die Richtlinie des europäischen Parlamentes und des Rates über die Gesamteffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings) wurde am 4. Januar 2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Die nationalen Gremien haben seit diesem Zeitpunkt drei Jahre Zeit, um diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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