Die zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes Störfall-Verordnung 12. BImSchV vom 26. April 2000 führt zur Zeit bei Betreibern, Behörden und Sachverständigen im Bereich der Ammoniak-Kälteanlagen zu Irritationen. Die Novellierung der Verordnungen war erforderlich, um das Europäische Recht mit der Seveso II-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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