Am 1. 10. 2000 ist die Verordnung EG 2037/2000 in Kraft getreten [1], die die seit 15. 12. 1994 gültige Verordnung EG 3093/94 ablöst. Begründet wird die Erstellung einer grundlegend neu erarbeiteten Verordnung mit Änderungen und Anpassungen des Montreal- Protokolls während der Vertragsstaaten-Konferenzen seit 1995 sowie mit den dort eingegangenen Verpflichtungen der EU, zu denen z. B. auch die Einführung eines Lizenzsystems nicht nur für Einfuhren, sondern auch für Ausfuhren von ozonabbauenden Stoffen gehört.
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