Mehr als 5 Jahre hat die Kälte-Klima-Branche darauf gewartet, dass endlich die Europäische FCKW/H-FCKW-Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 (europäisch gültig seit dem 1. Januar 2001) in deutsches nationales Recht umgesetzt wird. Bekanntlich wurde schon im Sommer 2002 die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens von der EU-Kommission wegen fehlendem Handelns gegen Deutschland eingeleitet; das Bundesumweltministerium sah die Dringlichkeit jedoch anders, wollte man doch den großen Doppelwurf auf Grundlage von (nationalen) Zielen des Eckpunktepapiers wagen. Im Klartext: F-Gase, die das Treibhausklima ähnlich negativ beeinflussen wie FCKW/H-FCKW die Ozonschicht für den Fall, dass sie unkontrolliert in die Atmosphäre emittieren , sollten in einer Verordnung erfasst werden. Dieser Schuss ging aber mit Platzpatrone daneben.
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