Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:
Sehr geehrter Herr von Bock und Polach,
Ihre Interpretation der neuen Studie des Heinz-Piest-lnstituts zum Thema Sachkunde nach Chemikalienklimaschutzverordnung haben wir zur Kenntnis genommen. Ihre Darstellung zeigt uns leider sehr deutlich, dass Sie das vorliegende Ergebnis der vom renommierten HPI-lnstitut objektiv erstellten und vom BMU beauftragten Studie ignorieren und damit ein gefährliches Halbwissen zum Ausdruck bringen.
Wie vom ZDH auch so ausdrücklich bestätigt, hat es den sogenannten kleinen Kälteschein", ob nun 3- oder 5-kg-Schein genannt, nie gegeben. Einen solchen wird es auch nie geben. Folglich fehlt Ihrer Aussage wir haben auf das gesetzlich verordnete Ende des bisherigen 5-kg-Kältescheines reagiert und ein eigenes Schulungskonzept entwickelt, das alle Anforderungen aus der Chemikalienklimaschutzverordnung abdeckt" bereits jede Grundlage.
Wir können nicht verhehlen, dass wir mit Ihrer Vorgehensweise absolut nicht einverstanden sind, ja sogar enttäuscht sind. Es wäre sinnvoll gewesen, über diese Situation ein klärendes Gespräch zu führen.
Eindeutig ist nämlich, dass das Heinz-Piest-lnstitut sich sehr deutlich in seiner Studie dem Umweltgedanken verpflichtet fühlt und insbesondere auch den Schutzzweck der Verordnungen im Auge hat. Das scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein. Die F-Gase-Verordnung dient dem Umweltschutz und basiert auf Chemikalienrecht. Es geht dabei nicht ums Handwerksrecht und auch nicht um die Frage, den Tätigkeitsbereich der SHK-Branche auf andere Gewerke auszudehnen.
Die Studie besagt, dass nur der Kälteanlagenbauer / Mechatroniker für Kältetechnik aufgrund seiner Ausbildung über die erforderliche Sachkunde nach Chemikalienklimaschutzverordnung verfügt und dass alle anderen Gewerke sich diese Sachkunde aneignen müssen und zwar in einem der Bedeutung dieser Verordnung angemessenen Zeitrahmen.
Ausschließlich der Kälteanlagenbauer / Mechatroniker für Kältetechnik erlernt in seiner 3,5-jährigen Ausbildung zu 100% den Umgang mit Kältemitteln und erfüllt die Voraussetzungen, Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen komplett zu installieren, zu warten und ggf. zu reparieren. Wir sind folglich sehr überrascht, dass Sie sich anmaßen, entsprechende Weiterbildungskonzepte eines anderen Gewerks zu entwickeln.
Wir, der Bundesinnungsverband des deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks, sind uns sowohl mit dem Bundesministerium für Umwelt als auch mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks darin einig, dass es darum geht, den Umweltschutzgedanken zu beachten und jeglichen Wildwuchs zu verhindern.
Wir verkennen nicht die Tatsache, dass selbstverständlich der ausgebildete SHK-Monteur in der Lage ist, Rohrleitungssysteme zu erstellen. Der Begriff Kältemittel", auf den die Chemikalienklimaschutzverordnung insbesondere abzielt - darauf weist die HPI-Studie hin - wird in der SHK-Ausbildungsverordnung jedoch an keiner Stelle explizit erwähnt.
Wir fordern Sie daher auf, sich gewissenhaft mit der Heinz-Piest-Studie auseinanderzusetzen und sie nicht so zu interpretieren, wie sie für Ihr Gewerk am gewinnbringendsten ausgelegt werden kann. Es geht einzig und allein um den Schutz der Umwelt. Wir sind fest entschlossen, alle hierzu notwendigen Maßnahmen umzusetzen und ein Untergraben der Schutzziele zu verhindern.
Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks - BIV -
Frank Heuberger, Bundesinnungsmeister
Klaus Arns, Geschäftsführer
Vorangegangene Meldungen zu diesem Thema:
19.03.2009 - Nur der Kälteanlagenbauer hat die Sachkunde nach ChemKlimaschutzV
27.03.2009 - Der ZVSHK kontert bezüglich der HPI-Studie zur ChemKlimaschutzV
Sehr geehrter Herr von Bock und Polach,
Ihre Interpretation der neuen Studie des Heinz-Piest-lnstituts zum Thema Sachkunde nach Chemikalienklimaschutzverordnung haben wir zur Kenntnis genommen. Ihre Darstellung zeigt uns leider sehr deutlich, dass Sie das vorliegende Ergebnis der vom renommierten HPI-lnstitut objektiv erstellten und vom BMU beauftragten Studie ignorieren und damit ein gefährliches Halbwissen zum Ausdruck bringen.
Wie vom ZDH auch so ausdrücklich bestätigt, hat es den sogenannten kleinen Kälteschein", ob nun 3- oder 5-kg-Schein genannt, nie gegeben. Einen solchen wird es auch nie geben. Folglich fehlt Ihrer Aussage wir haben auf das gesetzlich verordnete Ende des bisherigen 5-kg-Kältescheines reagiert und ein eigenes Schulungskonzept entwickelt, das alle Anforderungen aus der Chemikalienklimaschutzverordnung abdeckt" bereits jede Grundlage.
Wir können nicht verhehlen, dass wir mit Ihrer Vorgehensweise absolut nicht einverstanden sind, ja sogar enttäuscht sind. Es wäre sinnvoll gewesen, über diese Situation ein klärendes Gespräch zu führen.
Eindeutig ist nämlich, dass das Heinz-Piest-lnstitut sich sehr deutlich in seiner Studie dem Umweltgedanken verpflichtet fühlt und insbesondere auch den Schutzzweck der Verordnungen im Auge hat. Das scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein. Die F-Gase-Verordnung dient dem Umweltschutz und basiert auf Chemikalienrecht. Es geht dabei nicht ums Handwerksrecht und auch nicht um die Frage, den Tätigkeitsbereich der SHK-Branche auf andere Gewerke auszudehnen.
Die Studie besagt, dass nur der Kälteanlagenbauer / Mechatroniker für Kältetechnik aufgrund seiner Ausbildung über die erforderliche Sachkunde nach Chemikalienklimaschutzverordnung verfügt und dass alle anderen Gewerke sich diese Sachkunde aneignen müssen und zwar in einem der Bedeutung dieser Verordnung angemessenen Zeitrahmen.
Ausschließlich der Kälteanlagenbauer / Mechatroniker für Kältetechnik erlernt in seiner 3,5-jährigen Ausbildung zu 100% den Umgang mit Kältemitteln und erfüllt die Voraussetzungen, Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen komplett zu installieren, zu warten und ggf. zu reparieren. Wir sind folglich sehr überrascht, dass Sie sich anmaßen, entsprechende Weiterbildungskonzepte eines anderen Gewerks zu entwickeln.
Wir, der Bundesinnungsverband des deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks, sind uns sowohl mit dem Bundesministerium für Umwelt als auch mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks darin einig, dass es darum geht, den Umweltschutzgedanken zu beachten und jeglichen Wildwuchs zu verhindern.
Wir verkennen nicht die Tatsache, dass selbstverständlich der ausgebildete SHK-Monteur in der Lage ist, Rohrleitungssysteme zu erstellen. Der Begriff Kältemittel", auf den die Chemikalienklimaschutzverordnung insbesondere abzielt - darauf weist die HPI-Studie hin - wird in der SHK-Ausbildungsverordnung jedoch an keiner Stelle explizit erwähnt.
Wir fordern Sie daher auf, sich gewissenhaft mit der Heinz-Piest-Studie auseinanderzusetzen und sie nicht so zu interpretieren, wie sie für Ihr Gewerk am gewinnbringendsten ausgelegt werden kann. Es geht einzig und allein um den Schutz der Umwelt. Wir sind fest entschlossen, alle hierzu notwendigen Maßnahmen umzusetzen und ein Untergraben der Schutzziele zu verhindern.
Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks - BIV -
Frank Heuberger, Bundesinnungsmeister
Klaus Arns, Geschäftsführer
Vorangegangene Meldungen zu diesem Thema:
19.03.2009 - Nur der Kälteanlagenbauer hat die Sachkunde nach ChemKlimaschutzV
27.03.2009 - Der ZVSHK kontert bezüglich der HPI-Studie zur ChemKlimaschutzV