„Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist“, fordert die aktuelle Version der Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Grund liegt auf der Hand: Wohnungen und Gebäude müssen in ausreichendem Maße gelüftet werden, damit der Feuchtegehalt der Raumluft nicht zu hoch wird und in der Folge Schimmelpilzbildung begünstigt. Außerdem hat die Lüftung die Aufgabe, Schad- und Geruchsstoffe aus den Innenräumen abzutransportieren.
Als ausreichend gilt ein Luftwechsel nach der bauaufsichtlich eingeführten, also verpflichtend einzuhaltenden Norm DIN 4108-2 dann, wenn das Luftvolumen eines Raums innerhalb von zwei Stunden mindestens einmal komplett ausgetauscht wird. Dies ist bei alten, unsanierten Gebäuden üblicherweise ohne besonderen technischen Aufwand gegeben, da die Gebäudehülle durch Fenster- und Türfugen so große Undichtigkeiten aufweist, dass der erforderliche Luftwechsel gewährleistet ist. Bei sanierten Altbauten bzw. Neubauten, die den Bestimmungen der EnEV entsprechen und somit eine dichte Bauweise aufweisen, findet dagegen nur ein unzureichender Luftwechsel statt.
Die DIN 1946-6 schreibt vor, dass bei der Planung und Erstellung eines neuen Gebäudes oder einer wesentlichen Änderung eines bestehenden Gebäudes – etwa wenn Teile der Gebäudehülle erneuert oder mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden – ein Lüftungskonzept zu erstellen ist. Ergibt sich aus diesem Lüftungskonzept die Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen, stehen zur Umsetzung prinzipiell freie Lüftungssysteme sowie ventilatorgestützte Lüftungssysteme zur Verfügung. Zur freien Lüftung zählen die Querlüftung und die Schachtlüftung, zu den ventilatorgestützten Technologien Einzelraum- bzw. Fensterbrüstungsgeräte mit Wärmerückgewinnung, Zentralsysteme für Zu- und Abluft mit Wärmerückgewinnung, Zentralsysteme für Abluft mit Wärmerückgewinnung und Wärmepumpe sowie dezentrale bzw. zentrale Abluftanlagen mit Zuluftelementen ohne Wärmerückgewinnung.
Der neue Status-Report 30 „Richtiges Lüften in Haus und Wohnung“ kann beim Fachverband Gebäude-Klima e. V., Danziger Straße 20, 74321 Bietigheim-Bissingen, Fax: (0 71 42) 78 88 99 19, E-Mail: info@fgk.de, (in Einzelexemplaren kostenlos) angefordert werden. Außerdem ist die Publikation unter der Internetadresse www.fgk.de aus der Rubrik „Status-Report“ kostenfrei als PDF-Download erhältlich.