Der Gesetzgeber reagiert auf die Legionellen-Epidemien 2010 in Ulm und 2013 in Warstein und erarbeitet eine Verordnung, durch die im Lauf des Jahres 2015 Verdunstungskühlanlagen mit Meldepflicht belegt werden sollen. Solche Anlagen gelten in beiden Fällen als Quelle der Keime. Die angestrebte Verordnung soll Festlegungen zum hygienisch einwandfreien Betrieb treffen, die im Wesentlichen auf der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 "Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)" basieren.
Der VDI geht davon aus, dass in den nächsten drei Jahren ca. 10.000 Menschen im hygienisch sicheren Umgang mit Verdunstungskühlanlagen geschult werden müssen. Die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik wird daher zur Qualitätssicherung ein Schulungspartnersystem initiieren, wie es sich bei den Richtlinien-Schulungen zur VDI 6022 und VDI/DVGW 6023 bewährt hat. (RM)