Pkw-Aufwendungen sind als Betriebsausgaben/Werbungskosten abzugsfähig, soweit sie betrieblich oder beruflich bedingt sind. Erfahrungsgemäß wird der Pkw aber vielfach auch für Privatfahrten genutzt. Die darauf entfallenden Aufwendungen gehören zur Lebensführung des Steuerpflichtigen und sind deshalb steuerlich nicht abziehbar.
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