Betriebsaufspaltung bedeutet Aufteilung eines Unternehmens in zwei selbständige Unternehmen. Der klassische Fall ist die Aufspaltung eines bisher als Einzelunternehmen oder als Personengesellschaft betriebenen Unternehmens in der Weise, daß eine neugegründete Kapitalgesellschaft den Betrieb des bisherigen Unternehmens fortführt (Betriebsgesellschaft), und das bisherige Unternehmen als Besitzgesellschaft lediglich das zurückbehaltene Anlagevermögen an die Kapitalgesellschaft verpachtet (echte Betriebsaufspaltung).
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