Dem Vernehmen nach wird in Klein- und Mittelbetrieben eine Neuregelung des Umsatzsteuerrechts häufig noch nicht beachtet, die seit April 1999 durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 verfügt wurde; mit Veränderungen beim Vorsteuerabzug. Angesprochen sind davon Betriebe, die üblicherweise in ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen Vorsteuerbeträge aus Rechnungen anderer Unternehmen geltend machen.
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