Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber sich über ihre Arbeitnehmer ärgern. Viele erdulden das Fehlverhalten ihrer Beschäftigten, ohne tätig zu werden und kündigen dann, wenn das Maß voll ist. Soweit das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet (ab 1. 1. 2004 mehr als 10, davor mehr als 5 Beschäftigte), hat dies fatale Folgen und führt zur Unwirksamkeit der Kündigung.
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