Am 23. 05. 2001 ist ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG*) in Kraft getreten. Dieses Gesetz, dessen Übergangsregelung mittlerweile abgelaufen ist, enthält einige Regelungen, die auch für die Betriebe des Kälteanlagenbauerhandwerks von Bedeutung sind. Wie wichtig die Bestellung eines internen Datenschützers tatsächlich ist, haben die jüngsten, durch Computer-Viren hervorgerufenen milliardenschweren Schäden schmerzhaft vor Augen geführt. Um sensible Unternehmens- und Personendaten vor solchen und ähnlichen Angriffen zu schützen, ist ein wirksames Datenschutz- Management erforderlich. An dieser Stelle soll ausschließlich zu der Frage Stellung genommen werden, ob und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen verpflichtet sind, Datenschutzbeauftragte zu bestellen.
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