Die Betreiber von Kälteanlagen müssen sich auf normative Änderungen einstellen. Denn zum 1. Januar 2015 ist die EU-Verordnung 517/ 2014, auch „F-Gase-Verordnung“ genannt, in Kraft getreten. Sie sieht ein schrittweises Verbot von teilhalogenierten (HFKW) Kältemitteln wie R134a, R404A, R407A/B/C, R 410A und R 422D vor, die über viele Jahre als Stand der Technik galten und deshalb in den meisten heute betriebenen Kälteanlagen zum Einsatz kommen. Für diese Kältemittel ist ein schrittweiser „Phase-out“ vorgesehen, der sowohl Neuanlagen als auch Eingriffe in den Kältekreislauf vorhandener Anlagen betrifft.
Im Rahmen der Beratung und Projektierung informieren die Projektingenieure von L&R Kältetechnik die Betreiber von Kälteanlagen über die Inhalte der F-Gase-Verordnung und auch über die Alternativen, die schon jetzt verfügbar sind. Zur Auswahl stehen unter anderem die natürlichen Kältemittel Ammoniak, Propan und Methan. Sie haben einen sehr geringen GWP-Wert (Ammoniak = 0, Propan = 3) und einen ODP-Wert von Null und fördern somit weder den Treibhauseffekt noch die Zerstörung der Ozonschicht.
Für alle drei Kältemittel stehen geeignete Komponenten und Baugruppen wie Flüssigkeitskühler, Kompressoren und Pumpen zur Verfügung, sodass sich „State of the art“-Kälteanlagen bauen lassen, die alle Anforderungen der industriellen Anwender und auch der F-Gase-Verordnung erfüllen. Die verwendeten alternativen Kältemittel sind weltweit zu niedrigen Kosten verfügbar, und die Technologie ist auch nicht neu – im Gegenteil: Die ersten industriellen Kälteanlagen, die ab 1876 von „Linde Eismaschinen KG“ entwickelt wurden, nutzten bereits Ammoniak als Kältemittel.