Mythos 1: R32 ist schnell entflammbar
Das Horrorszenario: Es tritt eine Leckage an einem Innengerät auf und das Kältemittel fängt Feuer durch einen Funken, etwa aus einem Haushaltsgerät oder durch statische Aufladung der Luft.
Solche Sorgen sind bei R32 unbegründet. Es zählt zu den schwer entflammbaren Kältemitteln der Klasse A2L in der Norm ISO 817:2014. Damit R32 überhaupt Feuer fangen kann, müssen ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: eine ausreichende Menge an Sauerstoff, eine Sättigung von R32 in der Umgebung von mindestens 14 Volumenprozent und ein adäquater Zündfunke. Selbst wenn das gesamte R32 eines 3,5-kW-Split-Systems mit 1-kg-Füllmenge in einem Raum mit 16 Quadratmetern Grundfläche entweicht, wird ein Sättigungsgrad von gerade einmal 3,4 Prozent erreicht. Kurzum: Die Entflammung von R32 in handelsüblichen Klimasystemen ist bei sachgemäßen Gebrauch mehr als unwahrscheinlich.
Mythos 2: In Brand geratenes R32 ist lebensgefährlich
Auch der absolut unwahrscheinlichste Fall kann eintreten: Wird die Klimaanlage mit R32 in sehr kleinen Räumen genutzt, kann es bei unzureichender Lüftung in Grenzfällen zur Entflammung von ausgetretenem R32 kommen. Doch die Gefahr, die davon ausgeht, ist deutlich geringer als oft vermutet. Die Ausbreitungsgeschwindigkeit von brennendem R32 ist mit 1,9 km/h eher langsam und nur etwa halb so hoch wie normale Schrittgeschwindigkeit. Weder der Anwender noch der Installateur müssen selbst im Brandfall also um ihr Leben fürchten.
Mythos 3: R32 ist schwer zu handhaben
Die Erfahrungen und das Wissen rund um das neue Kältemittel R32 sind im Vergleich zu herkömmlichen Lösungen bislang noch überschaubar. Sorgen derjenigen, die künftig mit dem Kältemittel umgehen werden, betreffen vor allem die Punkte Verträglichkeit und Handhabbarkeit. Auch hier empfiehlt sich eine nüchterne Betrachtung: Hinsichtlich der Toxizität verhält sich R32 wie R410A und R22. Es ist mit „A“ klassifiziert und insofern ebenfalls ein Kältemittel mit niedriger Toxizität. Hier kann also Entwarnung gegeben werden. Und auch in puncto Handling ändert sich wenig. Wie bei allen anderen Mittel ist es auch im Umgang mit R32 unverzichtbar, dass die Anweisungen der Lieferanten und Hersteller der Kältemittelgasflaschen sowie die generellen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Beispielsweise sollten auch Kältemittelflaschen mit R32 sachgerecht in kühlen, dunklen und belüfteten Räumen gelagert werden.