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LBG, Gotha

Luftdichtheitsklasse B nach DIN EN 1507 wird Produktionsstandard

Das Unternehmen begründet seine Entscheidung wie folgt: Die Dichtigkeit von Luftleitungen ist nach DIN EN 13779 Lüftung von Nichtwohngebäuden Allgemeine Grundlagen und Anforderungen an Klima- und Lüftungsanlagen bei der Ermittlung des Luftvolumenstromes zu berücksichtigen. Mangelnde Luftdichtigkeit bewirkt Leckagen, die verschiedene Auswirkungen haben können und stets zu Mehrkosten führen. Nach der letzten Ausgabe der DIN EN 13779, darf der Verlust bei einer Messung nicht mehr als zwei Prozent betragen. Die Luftdichtheitsklasse A wird auch nach VDI 3803 nicht mehr empfohlen und die Klasse B als allgemeine Mindestanforderung festgelegt. In vielen Fällen wird sogar die Luftdichtheitsklasse C als Mindestklasse empfohlen. Die Anforderung Luftdichtheitsklasse B wird vermehrt in Leistungsverzeichnissen ausgeschrieben und durch Dichtheitsprüfungen auf der Baustelle kontrolliert und dokumentiert. (SI)

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