Insgesamt kamen am 9., 16. und 28. November über 110 Teilnehmer an die Bundesfachschulstandorte nach Harztor, Maintal und Leonberg. Miriam Wagner, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, stellte die wichtigsten Änderungen und Konsequenzen aus dem „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ vor, das am 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Das Gesetz ergänzt die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB um spezifische Regelungen des Bauvertragsrechts. Unter anderem sind die Abnahme und das Anordnungsrecht neu geregelt worden. Zudem gibt es Änderungen hinsichtlich der Möglichkeit zur Geltendmachung von Ein- und Ausbaukosten gegenüber Lieferanten von Bauteilen.
Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg