Die Länder haben den Übergang von der beruflichen Bildung in die Hochschulen verbessert und damit eine der zentralen Selbstverpflichtungen der Qualifizierungsinitiative vom Oktober vergangenen Jahres erfüllt. Die Kultusministerkonferenz verabschiedete in Stralsund einen Beschluss, der Inhabern beruflicher Aufstiegsfortbildungen (Meister, Techniker, Fachwirte und Inhaber gleich gestellter Abschlüsse) den allgemeinen Hochschulzugang eröffnet und die Voraussetzungen definiert, unter denen beruflich Qualifizierte ohne Aufstiegsfortbildung den fachgebundenen Zugang zur Hochschule erhalten. Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Henry Tesch, bezeichnete die Einigung als wegweisend: Deutschland braucht in Zukunft mehr Hochqualifizierte. Ziel ist es, die Zahl der beruflich qualifizierten Studienanfänger in den nächsten Jahren deutlich zu erhöhen. Wir erleichtern länderübergreifend den Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte und ermöglichen dieser Personengruppe damit den Aufstieg durch Bildung.
Bislang bestehen bereits in allen Ländern der Bundesrepublik Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Die jetzt erzielte Einigung stellt eine echte Harmonisierung beim Hochschulzugang dar und ist damit ein Beitrag zur Stärkung der Bildungsmobilität in Deutschland. Jetzt haben die Länder eine gemeinsame Basis zur gegenseitigen Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte gefunden, die an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gebunden ist, ohne länderspezifische Ausprägungen auszuschließen.
Kultusministerkonferenz beschließt einheitliche Kriterien