Betrachtet man andere Anlagenbereiche, so werden durch den Hersteller oder durch den Gesetzgeber Wartung und Kontrolle vorgegeben. Bei Heizungsanlagen schreibt der Gesetzgeber eine regelmäßige Überprüfung der feuerungstechnischen Wirkungsgrade der Kesselanlage vor, um den CO2-Ausstoß der Anlagen zu reduzieren. Auch die vorgegebenen Grenzwerte der Wirkungsgrade werden durch den Verbraucher akzeptiert. Hierdurch kommt es bei Altanlagen häufiger zu einem erforderlichen Anlagenaustausch, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.
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