Zugegebenermaßen wurde durch die von mir verantwortete KK-Redaktion mit der Pressemitteilung des Umweltbundesamtes vom 26. März 2001 zur Ablösung von R 22 (ODP = 0,055) in Altanlagen unter der Überschrift UBA-Presse-Info ökologisch falsch und tendenziös hart ins Gericht gegangen, nachzulesen in KK 4/2001 auf Seite 9. Worum gehts beim Schutz der Ozonschicht? Um geschätzte 2600 Tonnen R 22, die angeblich jährlich aus Kälteanlagen emittieren. Das wäre dann ein ODP-Eintrag von ca. 140 Tonnen; nicht mehr!
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