Dies könne zwar aus dem Wortlaut der Richtlinien (s. Flyer dazu) zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen buchstabengetreu so herausgelesen werden, entspreche aber nicht dem Sinn und dem umweltpolitischen Ziel der Klimaschutz-Förderrichtlinien. Richtig – und damit hier auch verbindlich – sei, dass zum Beispiel der Betreiber von mehreren Kälteanlagen, die bisher dezentral installiert sind, Anträge auf StatusCheck-, Basis- und Bonus-Förderung stellen kann, wenn eine sanierte Kälte- oder Verbundkälteanlage die Kühlaufgaben mehrerer vorher einzeln betriebener Kälteanlagen übernimmt. In diesem Fall setzt sich der Jahresenergieverbrauch von mindestens 150.000 kWh aus dem Verbrauch aller Einzelanlagen vor der Sanierung zusammen.
www.kaelte-effizient.de
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