Unter anderem schreibt Werner Rolles als Präsident des ZVKKW: ... Hier ist insbesondere auf § 3 Abs. 3 des Entwurfes abzustellen. Wem obliegt hinsichtlich des Ausnahmetatbestandes der Nachweis, dass ,die bestimmungsgemäße Nutzung auch durch regelgerechte Lüftung, bauliche Änderungen, Lüftungsanlagen, Sonnenschutzvorkehrungen oder andere geeignete bauliche oder technische Maßnahmen auf wirtschaftlich vertretbare Weise sichergestellt werden kann?
Wie soll dieser Nachweis erbracht werden und wer trägt die Kosten? Diese Fragen sind entweder nicht oder nicht hinreichend bestimmt zu beantworten.
Der Entwurf befindet sich zudem in Widerspruch zu höherrangigem Bundesrecht bzw. konterkariert dieses in unzulässiger Weise. Die bislang in Sachen Umwelt- und Energiegesetzgebung eingeschlagenen Wege werden weder konsequent noch konzeptionell weiter betrieben. Die bereits beschlossenen Bundesgesetze EEWG und EnEV 2009 verfolgen bereits die gleichen Zielsetzungen, so dass der Entwurf überdies schlicht überflüssig und der Sache nicht dienlich ist. ...
In der dem Schreiben beigefügten Begründung der Ablehnung heißt es zu §3 weiter:
... Bei der Wahl eines Klimagerätes in Wärmepumpen-Funktion, das sowohl heizt als auch kühlt, wird der Primärenergieverbrauch sogar unterschritten, also gesenkt. (Substitution der CO2-Emission durch Verbrennung fossiler Primärenergien wie Öl oder Gas durch WP-Wärme.)
Dass die Klimatisierung in Bürogebäuden oder sonstigen Räumen, in denen sich Menschen befinden, generell verboten wird, widerspricht den Arbeitsstättenrichtlinien. Die Arbeitsstättenrichtlinien geben unter anderem neben den Außenluftwerten auch klare Raumtemperaturen an, nach oben und unten. ...
Den genauen Wortlaut des Referentenentwurfs für ein Klimaschutzgesetz des Landes Berlin vom 6.7.2009 finden Sie hier zum Nachlesen.
www.zvkkw.de
www.biv-kaelte.de
Kommentar:
Das sind deutliche Worte, mit denen der ZVKKW zusammen mit dem BIV als einziger Branchenverband im Sinne der Mitglieder Einspruch erhoben hat. Das FGK hatte am 6.8. lediglich eine Stellungnahme abgegeben und Formulierungsvorschläge unterbreitet, formal jedoch keinen Widerspruch eingelegt. Das Schreiben des FGK schließt mit dem Satz: Wir hoffen, dass wir mit unseren Anmerkungen zu einer erfolgreichen Einführung des Klimaschutzgesetzes beitragen können. vielleicht ein bisschen schwach, wenn man bedenkt, dass gerade die Mitglieder des FGK davon betroffen sind. Übrigens hat, soweit der Redaktion bekannt, der VDMA bis dato überhaupt nicht reagiert.
Freilich läuft die Wohnungswirtschaft in Berlin und deren Interessenvertretungen ebenfalls Sturm gegen diesen Entwurf, der, sieht man sich die Einwände an, nicht sehr durchdacht scheint. Hier sollte sich Frau Lompscher, Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, noch einmal genauer mit höherrangigen Bundesgesetzen auseinandersetzen. M.S.