In folgenden Programmen seien Zusagen vorübergehend nicht möglich:
- Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (430)
- Energieeffizient Bauen (153/154)
Anträge könnten in allen Programmen jedoch weiterhin gestellt werden.
Auszahlungen im Programm Energieeffizient Sanieren Sonderförderung (431) seien unverändert weiter möglich.
Die Bundesregierung beabsichtige, kurzfristig eine tragfähige Übergangslösung für eine Wiederaufnahme der Förderung in den genannten Programmen zu erreichen, so das Schreiben. Diese Lösung bedürfe jedoch der Billigung des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung strebe an, diese in der 3. Kalenderwoche zu erhalten.
Auf Nachfrage der KK teilte die KfW gestern weiter mit: Die Bundesregierung strebt eine vorzeitige Freigabe der Mittel an und wird hierzu dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages kurzfristig einen Vorschlag unterbreiten.
Neben den bereits aus dem Rundschreiben bekannten Fakten schreibt die KfW weiter: Die Regelungen zum Konditionenschutz haben dabei unverändert Bestand: Wenn sich der Zinssatz während der Bearbeitungszeit des Kreditantrags erhöht, wird der Kredit mit dem besseren Zinssatz vom Zeitpunkt des Antragseingangs bei der KfW zugesagt. Umgekehrt profitiert der Kreditnehmer von fallenden Zinsen. Der Kredit wird mit dem Zinssatz vom Zeitpunkt der Zusage bewilligt.
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