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Kammer richtet für Unternehmen in Krisenlage Task Force ein

Dramatische Folgen durch verspätete Einschaltung von Spezialisten

Mit dem folgenden (verfremdeten) Beispiel zeigt die Handwerkskammer Düsseldorf die Notwendigkeit auf, dass externe Beratungshilfen frühzeitig in Anspruch genommen werden: Ein Haustechnikbetrieb meldete sich im Frühjahr 2009 bei der Betriebsberatung mit der Bitte um Unterstützung in einer finanziellen Angelegenheit. Der Kammerexperte suchte das Unternehmen auf, um sich einen direkten Überblick über die finanzielle Situation zu verschaffen. Das Bild, das sich dabei ergab, war äußerst ernüchternd und so aus dem vorausgehenden Telefonat nicht ersichtlich gewesen. Der Betrieb hatte mehrere hunderttausend Euro Schulden. Ein Mehrfamilienhaus, das in wirtschaftlich besseren Zeiten angeschafft wurde, war bereits versteigert worden. Mit dem Erlös, der den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der Immobilie nicht widerspiegelte, konnte nur ein Teil der Schulden getilgt werden. Die letzte Immobilie, in der sich auch die Betriebsstätte befindet, befand sich schon unter Zwangsverwaltung. Ein Termin zur Zwangsversteigerung durch das zuständige Gericht war bereits anberaumt.

Aufgrund der nicht nur wirtschaftlich komplexen Situation, sondern um gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die Zwangsversteigerung sowie arbeitsrechtliche Möglichkeiten für die Mitarbeiter zu prüfen, schaltete der Betriebsinhaber jetzt erst einen juristischen Berater der Kammer ein. Erschreckendes Ergebnis einer ersten Bestandsaufnahme: es gab keine Möglichkeiten mehr, rechtswirksam einzugreifen. Dies lag nicht an dem grundsätzlichen Sachverhalt, sondern allein an dem Umstand, dass sich der Mitgliedsbetrieb erst bei der Kammer gemeldet hatte, als nichts mehr zu retten war. So waren die Gläubiger zu diesem Zeitpunkt nicht mehr an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, so dass die Zwangsversteigerung auch der letzten Immobilie nicht mehr verhindert werden konnte. Schulden waren über Jahre hinweg angehäuft worden, der Personalbestand nicht der existenzbedrohlichen Lage angepasst worden. Gläubiger hatten vergeblich auf vereinbarte Tilgungszahlungen gewartet.

Wäre der Betrieb bei den ersten Anzeichen drohender Illiquidität auf die Kammer zugekommen, hätte noch ausreichend Bewegungsspielraum bestanden, eine wirtschaftlich tragfähige Lösung zu finden. So kam es besonders dick: Immobilien weg, Betriebsstätte weg, ebenso die gesamten Altersabsicherung. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer und Justiziar der Handwerkskammer, Franz Klein: „Eine rechtzeitige Kontaktnahme mit unseren Beratungsspezialisten hätte solch dramatische Folgen verhindert.“

Im Bezirk der Handwerkskammer Düsseldorf mussten im Jahr 2008 nach deren Angaben 372 Betriebe Konkurs anmelden. Im Vergleich zu Insolvenzquoten aller Wirtschaftszweige schneidet der Handwerkssektor damit sehr gut ab: Im vergangenen Jahr gingen lediglich 0,7 % der Handwerksfirmen im Regierungsbezirk insolvent, für die gesamte Wirtschaft lag die Insolvenzquote bezirksweit bei 1,6 %. Grund für die günstigere Konkursrate im Handwerk sei die Unternehmerausbildung zum Meister. Im ersten Halbjahr 2009 stieg die Zahl der Insolvenzen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2 %

Der Kontakt zu den betriebswirtschaftlichen Experten Torsten Mischnik, Hubert Kersting und Hans-Peter Gerlitz sowie zu den juristischen Beratungsspezialisten Claudia Rilling und Michael Bier kann über die Service-Telefonnummer 0211/ 8795-328 oder per E-Mail an

betriebsberatung@hwk-duesseldorf.de
(Stichwort: Task Force)

geknüpft werden. Auch die Ausbildungsberatung wird hinzugezogen, um Lehrlingen den regulären Ausbildungsabschluss – notfalls in einem anderen Unternehmen – zu ermöglichen.

www.hwk-duesseldorf.de

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