Seit Inkrafttreten des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) am 1. Mai 2004 gilt die technische Dokumentation als fester Bestandteil eines Produktes. Damit erkennt der Gesetzgeber offiziell die wichtige Rolle dieser von vielen als lästig empfundenen Verpflichtung an. Hersteller und Anlagenbauer sind zu besonderer Sorgfalt aufgerufen, denn im Schadensfall sind sie haftbar und das laut dem GPSG grenzenlos, auch über die frühere 20 Mio. Euro Grenze hinaus. Dies gilt nicht nur für fehlerhafte Produkte, sondern auch für Fehler in der Dokumentation, die zu materiellen und immateriellen Schäden führen können.
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