Nach dem gemäß FCKW-Halon- Verbots-Verordnung seit 1995 bestehenden Verbot des Einsatzes von vollhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen in Neuanlagen ist jetzt auch die Umrüstung von Altanlagen, die mit FCKW betrieben werden, in vollem Gange: Das Verwendungsverbot für R 12 gilt bereits seit dem 1. 7. 1998 und nach Bekanntgabe von Ersatzkältemitteln für R 502 am 19. 5. 1999 darf auch dieses Kältemittel nicht mehr zu Wartungs- und Reparaturzwecken verwendet werden. Ausgenommen sind hier lediglich kompakte, werksgefertigte Heizwärmepumpen mit einer Heizleistung kleiner als 25 kW.
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