Durch Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) dürfen weder eine Gefährdung der Gesundheit noch Störungen der Befindlichkeit, der thermischen Behaglichkeit oder Geruchsbelästigungen verursacht werden. Diese Kernaussage ist in verschiedenen technischen Regeln verankert und wird durch die VDI 6022 [1] konkretisiert.
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