Im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft werden derzeit nationale Gesetze, Verordnungen und Normen durch Europäische Richtlinien und von Technischen Komitees erarbeitete Europäische Normen ersetzt. Ziel ist es, den freien Warenverkehr durch einheitliche Beschaffenheitsanforderungen entsprechend dem Artikel 95 des EWG-Vertrages zu gewährleisten.
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