Am 29. Mai 1999 wurde die EG-Druckgeräterichtlinie [1] in nationales Recht umgesetzt und ist ab dem 29. 11. 1999 anzuwenden. Allerdings dürfen für einen Übergangszeitraum von 30 Monaten, also bis zum 29. 05. 2002 noch die bisherige DruckbehV [2] und deren Technische Regeln angewendet werden.
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