Seit der sog. FCKW-Diskussion erinnern sich die Kältetechniker an die schon früher und bei Großanlagen immer schon verwendeten natürlichen Kältemittel wie z. B. auch Propan und Butan. Leider sind diese natürlichen Kältemittel brennbar und explosiv und entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift UVV VBG 20 in der Kältemittelgruppe 3 (Gemisch Kältemittel/Luft mit einer unteren Explosionsgrenze von weniger als 3,5 Vol.-%) eingestuft.
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