Für Hersteller und Importeure von technischen Erzeugnissen auf dem deutschen Markt gelten grundsätzlich die nach deutschem Recht erlassenen Gesetze, Verordnungen und technischen Regeln. Hierbei ist es aber nicht einfach, eine Abgrenzung zu den nach europäischem Recht (EWG-Vertrag) erlassenen Richtlinien zu finden. Da nach europäischen Vorschriften im Bereich der Technik noch kein abschließendes Regelwerk zur Verfügung steht, ergibt sich somit die Schwierigkeit, welche Normen, Standards und sonstigen technischen Regeln für die Beurteilung von technischen Erzeugnissen heranzuziehen sind.
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