Wozu sich Deutschland nicht bereitfindet: Regelung zu Leckdichtheitsvorschriften für Kühlanlagen, so titelte KK in der Mai-Ausgabe des Jahres 1996 (Seiten 306313) im Zusammenhang mit der Notifizierung der Niederländischen Regelungen bei der EU unter der Nr. 96/041 NL, weiterhin erhob unser Land auch keinen Einspruch gegen eine derartige nationale Maßnahme zum Schutz der Umwelt und der Ozonschicht. Eigentlich hat sich an diesem deutschen Verhalten bis heute nichts geändert; siehe Vorgehensweise im Zusammenhang mit Österreich.
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