In mehreren, unabhängig voneinander aufgetretenen internationalen Schadensfällen analysierte das Institut für Luft- und Kältetechnik (ILK) Dresden routinemäßig das eingesetzte Kältemittel. Das ILK konnte dabei jeweils ein Gemisch aus Chlormethan (R40) und R22 statt des eigentlich deklarierten R134a nachweisen, welches thermodynamisch den Werten von R134a näherungsweise entspricht. Während R22 aufgrund der Halon-Verbots-Verordnung generell nicht mehr eingesetzt werden darf, ist Chlormethan gesundheitsgefährlich (MAK-Konzentration 50 ppm) und bildet mit Luft entzündliche Gemische. Ferner interagiert das Gemisch mit Kältemaschinenölen, was letztlich zum Verdichterausfall in den jeweils analysierten Schadensfällen führte. Bei unspezifischen Schadensbildern von R134a-Anlagen an Verdichtern, Wärmetauschern etc. sollte deshalb zur Sicherheit auch eine Überprüfung des Kältemittels erwogen werden.