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HEUTIGE VORTRÄGE IN DEN CHILLVENTA-FOREN

Halle 1, 15 Uhr: Kennzeichnung und Klassifizierung von Hartlötflussmitteln im Rahmen von REACH Registrierungsprozessen und der CLP-Verordnung

Auf den Punkt gebracht handelt es sich um ineinander greifende Verordnungen, welche Einfluss auf die Einstufung und damit auch auf die Kennzeichnung chemischer Stoffe haben.

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) am 01. Juni 2007 und der resultierenden Registrierung chemischer Stoffe änderten sich die Einstufungen vieler Chemikalien. Hiervon betroffen waren unter anderem auch Stoffe, die für Hartlötflussmittel eingesetzt werden. Nach dem Motto No data, no market dürfen nach REACH nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, zu denen ein ausreichender Datensatz über die physikalischen Eigenschaften, eventuelle Giftigkeit, Verhalten in der Umwelt etc. vorliegt.

Die geänderten Einstufungen haben auch Auswirkungen auf die Kennzeichnung von Flussmitteln nach der GHS-CLP Verordnung (Global Harmonized System; Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures). Nach CLP Verordnung sind die Anwender verpflichtet, die Einstufung der in ihrem Unternehmen verwendeten Stoffe zu überprüfen. Zur Sicherheit der Anwender sind die Sicherheitsdatenblätter der Flussmittel des Herstellers heranzuziehen. Zweck dieser Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt zu gewährleisten.
Im Rahmen dieses Vortrages wird ein Überblick über den aktuellen Stand der Verordnungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Hartlötflussmitteln aufgezeigt. Dies beinhaltet ebenso eine Übersicht zur aktuellen Kennzeichnung der Hartlötflussmittel sowie einen Ausblick auf zukünftige Einstufungen und damit verbundene Kennzeichnungen.