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Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. (RLT)

RLT-Passivhaus-Standards sind für Nichtwohngebäude ungeeignet

Die Autoren um Dr.-Ing. Christoph Kaup zeigen in ihrem Gutachten, dass der gemäß Passivhaus-Standard vorgesehene Nachweis durch das Passivhausinstitut aufgrund der vielfältigen Varianten der zentralen Gerätetechnik für Nichtwohngebäude nicht übertragbar ist. Denn die kundenspezifisch hergestellten RLT-Geräte unterscheiden sich wesentlich von den Seriengeräten, die in Wohngebäuden verwendet werden.

So erfordern Schwimmbäder, Industriehallen, Krankenhäuser oder Büros jeweils völlig unterschiedliche raumlufttechnische Lösungen. Zusätzlich benötigte Komponenten führen dabei oftmals zu erhöhtem Luftwiderstand und zwangsweise zur Überschreitung des aufgenommenen elektrischen Leistungsgrenzwertes gemäß Passivhaus-Standard.

Zudem berücksichtigt etwa der Grenzwert des Wärmebereitstellungsgrades (WBG) bei der Wärmerückgewinnung (WRG) aus der Abluft von 75 Prozent gemäß Passivhaus-Standard die Wärmegewinne der WRG und beider Ventilatoren. In Nichtwohngebäuden dagegen ist die Anordnung der Ventilatoren nicht standardisiert und damit individuell zu betrachten.
Nicht zuletzt werden weitere relevante Kriterien für RLT-Geräte in Wohngebäuden, z.B. Dichtung und Dämmung des Gebäudes, Abgleich und Regelbarkeit, Schallschutz oder Raumlufthygiene, auf technisch geringerem Niveau behandelt.

Die Anforderungen in Nichtwohngebäuden sind durch die nationalen und europäischen Normenreihen höher einzustufen und stark von der Nutzung des Gebäudes abhängig. Bisher werden in öffentlichen Projekten dennoch häufig die gleichen Kriterien für Beurteilung der Effizienz von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden wie in Wohngebäuden verwendet.

www.rlt-geraete.de