Einige Beispiele: Der Wert des nicht erneuerbaren Anteils des Primärenergiefaktors für Strom lautete vor der Novelle 2,6. Ab dem 1. Mai 2014 beträgt der Wert dann 2,4 und in einer nächsten Stufe ab dem 1. Januar 2016 dann 1,8.
Technisch veraltete Heizkessel, die vor Ende 1984 in Betrieb genommen wurden, sind bis zum 1. Januar 2015 gegen effizientere Kessel auszutauschen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Brennwertkessel, Niedertemperaturkessel bzw. dementsprechend modernisierte Kessel und Kessel in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern.
Neue Energieausweise für Wohngebäude müssen künftig die Angabe der Effizienzklasse enthalten. Die Effizienzklassen werden dabei, ähnlich wie bei Haushaltgeräten, mit Buchstaben angegeben. Für Energieausweise gelten verschärfte Anforderungen. Einerseits müssen sie direkt nach Fertigstellung eines Gebäudes ausgestellt und übergeben werden. Andererseits sind Energieausweise bei Immobilienverkäufen vorzulegen oder gut sichtbar auszulegen. (DR)
Die HEA-Fachinformation steht allen Interessierten kostenlos als Download zur Verfügung:
HEA-Fachinformation zur EnEV 2014
(DR)