Der seit dem Jahr 2010 amtierende Vorsitzende der GTGA, Axel van Ray, hatte sich aus gesundheitlichen Gründen nicht erneut zur Wahl gestellt. Die Mitglieder würdigten sein langjähriges Engagement im Vorstand der GTGA und als Mitglied des Überwachungsausschusses.
Die GTGA verleiht Betrieben die „Fachbetriebseigenschaft nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)“. Nur diese besonders qualifizierten Fachbetriebe dürfen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten, instand setzen, reinigen und stilllegen. Auch Betreiber, die ihre Anlagen mit eigenem Personal betreuen, müssen als Fachbetrieb qualifiziert sein. (RM)