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GESETZE

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Unternehmen, die aus produktionstechnischen Gründen besonders viel Strom verbrauchen, wird Bundesumweltminister Sigmar Gabriel im kommenden Jahr erneut bei ihren Stromkosten entlasten. 378 Firmen des produzierenden Gewerbes darunter beispielsweise Aluminiumhütten und 48 Bahnunternehmen werden begünstigt. Das Gesamtvolumen ihrer Entlastung dürfte 2008 in einer Größenordnung von etwa 650 Millionen Euro liegen. Damit werden etwa 10 Prozent mehr Unternehmen als im Vorjahr von der Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) profitieren. Hauptgrund hierfür ist, dass angesichts guter Konjunktur und steigender Strompreise eine wachsende Zahl von Unternehmen die Eingangskriterien der Regelung erfüllen.

Nach dem EEG werden die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien auf die Strom-verbraucher umgelegt. Für besonders stromintensive Unternehmen enthält das EEG eine Ausgleichsregelung, mit der die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gesichert werden soll. Im Auftrag des Bundesumweltministers hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die nach dieser Regelung eingereichten Anträge entschieden und zum Jahreswechsel die Bescheide versandt.

Durch eine Ende 2006 in Kraft getretene Änderung des EEG beträgt die so genannte EEG-Umlage der besonders stromintensiven Unternehmen jetzt nur noch 0,05 Cent/Kilo¬wattstunde, das ist etwa ein Zwanzigstel ihrer im kommenden Jahr zu erwartenden regu¬lären Höhe. Hieraus dürfte sich im nächsten Jahr eine Entlastung von etwa 650 Millionen Euro ergeben, davon entfallen gut 600 Millionen auf das produzierende Gewerbe.

Hintergrundinformationen zur Funktionsweise des § 16 EEG sowie eine erste, vorläu-fige Auswertung des Bescheidverfahrens für 2008 gibt es im Internet unter www.erneuerbare-energien.de. Dort finden sich unter anderem auch der EEG-Erfahrungsbericht einschließlich wissenschaftlicher Studien sowie der Regierungs-entwurf zur EEG-Novelle.

www.erneuerbare-energien.de