dass alle Gebäude, die ab Ende 2020 errichtet werden, hohen Energiesparvorgaben entsprechen müssen. Zum anderen um die Neufassung der Richtlinie zu Energielabels für Haushaltsgeräte und andere Produkte, die auch die Kältetechnik direkt betreffen.
EU-Energieeffizienzlabel
Das EU Parlament hat am 19. Mai einem neuen Design der EU-Energieeffizienzlabel mit zusätzlichen "Plus"-Klassen zu dem bereits bestehenden Farbschema zugestimmt. Darüber hinaus muss bei jeder Werbung, die den Energieverbrauch eines bestimmten Haushaltsgerätemodells angibt, die Energieklasse des Produktes deutlich erkennbar sein.
Unter der neuen Gesetzgebung ermöglicht die Kennzeichnung der Energieeffizienz bis zu drei neue Energieklassen, die den technologischen Fortschritt wiedergeben, aber die Gesamtanzahl der Energieklassen auf sieben beschränkt. D.h. bei einem Label mit A++ für die höchste Energieeffizienz wird F für die niedrigste Kategorie vergeben. Bei A als höchste Effizienz reicht das Label bis G.
Wichtig für die Kälte- Klimatechnik: Künftig muss die Kennzeichnung auch zu energieverbrauchenden Produkten hinzugefügt werden, die für kommerzielle und industrielle Zwecke genutzt werden. Dazu zählen u.a. Kühlräume, Schaukästen, Industriekochgeräte, Verkaufsautomaten und Industriemotoren.
Energieeffizienz von Gebäuden
Nach 2020 soll Energieverbrauch neuer Häuser gegen Null gehen.
Um dies zu erreichen müssen die Mitgliedsstaaten ihre Bauvorschriften anpassen, damit alle Gebäude, die ab Ende 2020 errichtet werden, den hohen Energiesparvorgaben entsprechen. Bereits bestehende Gebäude müssen, sofern durchführbar, an die neuen Vorgaben angepasst werden. Für den Verbraucher bedeutet die neue Richtlinie niedrigere Energiekosten.
Auf Gebäude entfallen 40% des Gesamtenergieverbrauchs der Union. Sie stellen damit Europas größte Emissionsquelle dar. Die Verbesserung ihrer Gesamtenergieeffizienz würde folglich helfen, das geforderte CO2-Emissionsziel zu erreichen. Auch soll dadurch ein Beitrag geleistet werden, das EU-Klimaziel von 20% Energieeinsparung in zehn Jahren zu erreichen.
Die Richtlinie enthält Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sowohl von neuen, als auch bestehenden Gebäuden. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert diese Vorgaben kostenoptimal zu erreichen.
Höhere Standards für neue Gebäude
Alle Gebäude, die nach Ende 2020 errichtet werden, müssen hohe Energiesparvorgaben erfüllen und zu einem bedeutenden Teil mit erneuerbarer Energie versorgt werden. Für öffentliche Gebäude soll dies bereits ab 2018 gelten. Die Neuerungen sollen teilweise aus dem EU-Haushalt finanziert werden.
Anpassung von bereits bestehenden Gebäuden
Für bereits bestehende Gebäude gilt, dass größere Renovierungen gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern müssen, "sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist". Hauseigentümer werden angehalten, im Zuge von Renovierungsarbeiten sog. intelligente Zähler einzubauen und vorhandene Heizungen, Heißwasserrohre und Klimaanlagen durch energieeffiziente Alternativen, wie z.B. Wärmepumpen, zu ersetzen. Regelmäßige Kontrollen von Heizkesseln und Klimaanlagen werden ebenfalls vorausgesetzt.
www.europarl.europa.eu
EU-Energieeffizienzlabel
Das EU Parlament hat am 19. Mai einem neuen Design der EU-Energieeffizienzlabel mit zusätzlichen "Plus"-Klassen zu dem bereits bestehenden Farbschema zugestimmt. Darüber hinaus muss bei jeder Werbung, die den Energieverbrauch eines bestimmten Haushaltsgerätemodells angibt, die Energieklasse des Produktes deutlich erkennbar sein.
Unter der neuen Gesetzgebung ermöglicht die Kennzeichnung der Energieeffizienz bis zu drei neue Energieklassen, die den technologischen Fortschritt wiedergeben, aber die Gesamtanzahl der Energieklassen auf sieben beschränkt. D.h. bei einem Label mit A++ für die höchste Energieeffizienz wird F für die niedrigste Kategorie vergeben. Bei A als höchste Effizienz reicht das Label bis G.
Wichtig für die Kälte- Klimatechnik: Künftig muss die Kennzeichnung auch zu energieverbrauchenden Produkten hinzugefügt werden, die für kommerzielle und industrielle Zwecke genutzt werden. Dazu zählen u.a. Kühlräume, Schaukästen, Industriekochgeräte, Verkaufsautomaten und Industriemotoren.
Energieeffizienz von Gebäuden
Nach 2020 soll Energieverbrauch neuer Häuser gegen Null gehen.
Um dies zu erreichen müssen die Mitgliedsstaaten ihre Bauvorschriften anpassen, damit alle Gebäude, die ab Ende 2020 errichtet werden, den hohen Energiesparvorgaben entsprechen. Bereits bestehende Gebäude müssen, sofern durchführbar, an die neuen Vorgaben angepasst werden. Für den Verbraucher bedeutet die neue Richtlinie niedrigere Energiekosten.
Auf Gebäude entfallen 40% des Gesamtenergieverbrauchs der Union. Sie stellen damit Europas größte Emissionsquelle dar. Die Verbesserung ihrer Gesamtenergieeffizienz würde folglich helfen, das geforderte CO2-Emissionsziel zu erreichen. Auch soll dadurch ein Beitrag geleistet werden, das EU-Klimaziel von 20% Energieeinsparung in zehn Jahren zu erreichen.
Die Richtlinie enthält Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sowohl von neuen, als auch bestehenden Gebäuden. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert diese Vorgaben kostenoptimal zu erreichen.
Höhere Standards für neue Gebäude
Alle Gebäude, die nach Ende 2020 errichtet werden, müssen hohe Energiesparvorgaben erfüllen und zu einem bedeutenden Teil mit erneuerbarer Energie versorgt werden. Für öffentliche Gebäude soll dies bereits ab 2018 gelten. Die Neuerungen sollen teilweise aus dem EU-Haushalt finanziert werden.
Anpassung von bereits bestehenden Gebäuden
Für bereits bestehende Gebäude gilt, dass größere Renovierungen gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern müssen, "sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist". Hauseigentümer werden angehalten, im Zuge von Renovierungsarbeiten sog. intelligente Zähler einzubauen und vorhandene Heizungen, Heißwasserrohre und Klimaanlagen durch energieeffiziente Alternativen, wie z.B. Wärmepumpen, zu ersetzen. Regelmäßige Kontrollen von Heizkesseln und Klimaanlagen werden ebenfalls vorausgesetzt.
www.europarl.europa.eu