In ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) fordert die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) gegenüber dem Bundesumweltministerium (BMU), den Aspekt der Prozesswärme zu berücksichtigen. Es sollen insbesondere gewerbliche Gebäude vom Anwendungsbereich des vorgesehenen Gesetzes ausgenommen werden, die technische Vorkehrungen vorsehen, um Abwärme aus Produktionsprozessen zur Beheizung, Klimatisierung oder Warmwasserbereitung zu nutzen.
Der vom BMU vorgelegte Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Klimaschutz zu fördern. Dies soll durch die Erhöhung des Anteils von Erneuerbaren Energien für die Heizung, Warmwasserbereitung und Erzeugung von Kühl- und Prozesswärme auf 14% bis zum Jahr 2020 erreicht werden.
In Ihrer Stellungnahme gegenüber dem BMU hat die BVE unter anderem darauf hingewiesen, dass wegen der steigenden Energiekosten sowohl in der Ernährungsindustrie als auch in anderen Industriezweigen zunehmend die Abwärme aus Produktionsprozessen genutzt wird. Dies führt zu einer Reduktion des Verbrauchs von Primärenergie und entspricht somit der Zielsetzung des Gesetzentwurfs bzw. der klima- und energiepolitischen Programmatik der Bundesregierung, fossile Ressourcen zu schonen und Treibhausgasemissionen zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht, Gebäude, in denen entsprechende Effekte bereits durch eine Abwärmenutzung erzielt werden, zu privilegieren und von den Verpflichtungen des vorgesehenen Gesetzes freizustellen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: RA Peter Feller, Tel.: +49 30 200786-160, -161, pfeller@bve-online.de
www.bve-online.de 09/11/2007
Der vom BMU vorgelegte Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Klimaschutz zu fördern. Dies soll durch die Erhöhung des Anteils von Erneuerbaren Energien für die Heizung, Warmwasserbereitung und Erzeugung von Kühl- und Prozesswärme auf 14% bis zum Jahr 2020 erreicht werden.
In Ihrer Stellungnahme gegenüber dem BMU hat die BVE unter anderem darauf hingewiesen, dass wegen der steigenden Energiekosten sowohl in der Ernährungsindustrie als auch in anderen Industriezweigen zunehmend die Abwärme aus Produktionsprozessen genutzt wird. Dies führt zu einer Reduktion des Verbrauchs von Primärenergie und entspricht somit der Zielsetzung des Gesetzentwurfs bzw. der klima- und energiepolitischen Programmatik der Bundesregierung, fossile Ressourcen zu schonen und Treibhausgasemissionen zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht, Gebäude, in denen entsprechende Effekte bereits durch eine Abwärmenutzung erzielt werden, zu privilegieren und von den Verpflichtungen des vorgesehenen Gesetzes freizustellen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: RA Peter Feller, Tel.: +49 30 200786-160, -161, pfeller@bve-online.de
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