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FRAGEN AUS DER PRAXIS

Abnahmepflicht erst ab Kategorie II, d. h. bei Kältemittel (Fluid der Gruppe 2) für Rohrleitungen mit DN > 100. Bei einem maximal zulässigen Druck von z. B. 28 bar fällt man sogar erst ab DN > 125 in die Abnahmepflicht (Kategorie II), da erst dann das…

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