Die Änderung der Verordnung über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch die finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich (EERP) wird nicht ausgegebene Gelder einem neuen Finanzierungsinstrument (Fazilität) zuweisen, um unter anderem folgende Projekte zu finanzieren:
Renovierungen öffentlicher und privater Gebäude zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zum Wechsel auf regenerative Energiequellen,
Bau von Kraft-Wärme-Kopplungssystemen (KWK), die mit regenerativen Energiequellen betrieben werden, mit Verbindungsnetzen und ihrer Integration in Stromnetze,
saubere städtische Verkehrsmittel mit Schwerpunkt bei Elektrofahrzeugen und wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen,
lokale Infrastrukturen, einschließlich effizienter Straßenbeleuchtung, Problemlösungen für die Speicherung von Strom, intelligente Messsysteme und intelligente Netze.
Der Fonds wird vornehmlich dazu eingesetzt, lokale und regionale Behörden bei der Aufstellung solcher Projekte zu unterstützen. Dabei soll wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit nachgewiesen werden, damit eine Rückzahlung der aus der Fazilität bereitgestellten Investitionsmittel sichergestellt ist. Die Gesamtsumme von 146, 34 Mio. Euro wird vom 1. Januar 2011 an erhältlich sein und muss bis zum 31. März 2014 zugewiesen werden.
www.europarl.europa.eu
Renovierungen öffentlicher und privater Gebäude zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zum Wechsel auf regenerative Energiequellen,
Bau von Kraft-Wärme-Kopplungssystemen (KWK), die mit regenerativen Energiequellen betrieben werden, mit Verbindungsnetzen und ihrer Integration in Stromnetze,
saubere städtische Verkehrsmittel mit Schwerpunkt bei Elektrofahrzeugen und wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen,
lokale Infrastrukturen, einschließlich effizienter Straßenbeleuchtung, Problemlösungen für die Speicherung von Strom, intelligente Messsysteme und intelligente Netze.
Der Fonds wird vornehmlich dazu eingesetzt, lokale und regionale Behörden bei der Aufstellung solcher Projekte zu unterstützen. Dabei soll wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit nachgewiesen werden, damit eine Rückzahlung der aus der Fazilität bereitgestellten Investitionsmittel sichergestellt ist. Die Gesamtsumme von 146, 34 Mio. Euro wird vom 1. Januar 2011 an erhältlich sein und muss bis zum 31. März 2014 zugewiesen werden.
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