Das Förderprogramm dient der Überwindung bestehender Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten und soll einen Anreiz zur Umsetzung von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben. Bestandteile des Sonderfonds sind die beiden Komponenten "Energieeffizienzberatungen" und "Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen".
Im Rahmen der "Energieeffizienzberatungen" werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler gewährt. Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen gemacht werden.
Die wichtigsten Eckdaten:
Unternehmen erhalten für die ein- bis zweitägige Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % des vereinbarten Tageshonorars (max. 640 EUR pro Beratungstag bei einer maximalen Bemessungsgrenze von 1.600 EUR). Für eine Detailberatung wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % des maximal förderfähigen Tageshonorars (maximal 480 EUR pro Tag), bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 EUR gewährt.
Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung beträgt 800 EUR.
www.energieeffizienz-beratung.de
Im Rahmen der "Energieeffizienzberatungen" werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler gewährt. Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen gemacht werden.
Die wichtigsten Eckdaten:
Unternehmen erhalten für die ein- bis zweitägige Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % des vereinbarten Tageshonorars (max. 640 EUR pro Beratungstag bei einer maximalen Bemessungsgrenze von 1.600 EUR). Für eine Detailberatung wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % des maximal förderfähigen Tageshonorars (maximal 480 EUR pro Tag), bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 EUR gewährt.
Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung beträgt 800 EUR.
www.energieeffizienz-beratung.de